Unfall-Versicherungsschutz auf Schulwegen

Im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Erstellung eines Schulwegplanes ist es wichtig zu wissen, dass alle Schulwege der Kinder unfallversichert sind. Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung gilt also erst einmal grundsätzlich für alle möglichen unmittelbaren Verbindungen von zu Hause zur Schule und zurück und nicht nur für die in Schulwegplänen empfohlenen Wegstrecken. Versichert sind alle Schüler allgemein bildender Schulen, also an Schulen, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann (öffentliche und private Schulen).

Schulwegsicherung ist Staatspflicht

Aus der staatlichen Pflicht, dass Kinder die Schule besuchen müssen, ergibt sich die Verpflichtung für Städte, Gemeinden und Schulträger, für sichere Wege zu sorgen. Die Erstellung von Schulwegplänen ist eine seit etwa 1970 erprobte, bewährte und bei Verkehrssicherheits-Theoretikern und -Praktikern gleichermaßen anerkannte Methode. Warum aber wird sie in Deutschland quantitativ und auch qualitativ derart uneinheitlich eingesetzt? In einigen Bundesländern werden Schulwegpläne flächendeckend für alle Grundschulen erarbeitet, in anderen eher nach dem Zufallsprinzip, z.B. durch eine engagierte Schulleiterin. Bundesweit gibt es sicher einige hochwertige Schulwegplan-Verfahren, bei denen Eltern und Fachleute eingebunden sind und die zu einer kontinuierlichen Diskussion über notwendige Verbesserungsmaßnahmen führen. Andere Schulwegpläne sind wenig hilfreich, weil sie die Schüler lediglich von einer Ampel zur nächsten führen und das hätten sich die Eltern auch noch ohne einen derartigen Plan ausdenken können.