Das Landespolizeipräsidium Saarland formuliert in ihrer Broschüre „Der sichere Schulweg“, dass Eltern und Erziehungsberechtigte sich bei der Schule informieren sollen, ob es einen Schulwegplan gibt, der den sichersten Weg ausweist. Außerdem weisen sie auf ihrer Website darauf hin, dass Schulwegpläne dazu beitragen können, den Schulweg sicherer zu machen bzw. einen sichereren Schulweg zu finden, insbesondere in Bezug auf Querungsanlagen.

Für die saarländischen Grundschulen wurde für das Schuljahr 2020/2021 ein Aufgabenbuch mit geltenden Gesetzen, Erlassen und Verordnungen herausgegeben, in dem es heißt, dass die Schulkonferenz einer Schule über Maßnahmen zur Schulwegsicherheit beraten und diese beschließen soll, wobei insbesondere Schulwegpläne genannt werden.

Doch der im Jahr 2015 veröffentlichte „Verkehrsentwicklungsplan 2030“ der Landeshauptstadt Saarbrücken zeigt beispielhaft auf, dass Schulwegpläne keinesfalls flächendeckend als Maßnahme der Schulwegsicherung umgesetzt werden. Darin steht, dass Schulwegpläne bisher nur an einigen Schulen vorhanden sind. Grund dafür sei, dass es im Bundesland keine Verpflichtung zur Aufstellung von Schulwegplänen gibt, wodurch die Zuständigkeit bei den Schulen liegt und die Stadt selbst keine Befugnis zur Koordination und Durchführung innehat. So ist die Existenz eines Schulwegplans im ganzen Saarland gänzlich von der Eigeninitiative der Schulleitungen sowie der Eltern abhängig, da aus den vorliegenden Dokumenten lediglich eine Empfehlung herauszulesen ist.

Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:

Polizei Saarland: Der sichere Schulweg

Polizei Saarland > Verkehrssicherheitsthemen > Sicherer Schulweg

Saarland 2020/2021: Erlasse. Gesetze. Verordnungen.