Brandenburg
Die Gesellschaft für Arbeitsförderung (CÖGA) hat auch für das Land Brandenburg gemeinsam mit den Schulen und den Bezirksämtern Schulwegpläne für Grundschulen in bisher sieben Landkreisen angefertigt. Diese sind hier einzusehen.
Generell besteht aber keine Pflicht zur Erstellung von Schulwegplänen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg verlinkt auf seiner Website die BASt-Broschüre „Schulwegpläne leichtgemacht - der Leitfaden“.
In der Broschüre „Schul- und Spielwegsicherheit. Ein Leitfaden für Lehrkräfte, Eltern und Planer“ des IVS Institut für Verkehrssicherheit unter Förderung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg wird außerdem geschrieben, dass „ergänzend zum Schulwegplan auch sogenannte „Kinderstadtpläne“ erstellt werden [sollten]“. Auch Radwegpläne werden als „sinnvolle Ergänzung zu Schulwegplänen“ bezeichnet. Gleichzeitig werden Lehrer*innen dazu aufgefordert, sich für die Erstellung von Schulwegplänen einzusetzen, sollten diese noch nicht existieren. Als Unterstützung und Ansprechpartner werden Behörden, die Landesverkehrswacht Brandenburg e.V., die Polizei und engagierte Eltern genannt.
Die Schulen entscheiden also individuell, ob sie einen Plan erstellen wollen. Dabei wird zwischen Grund- und weiterführenden Schulen nicht unterschieden. Da lediglich eine wage Empfehlung ausgesprochen wird, kommt es auf die Eigeninitiative von engagierten Schulen und Eltern an.
Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:
IVS Institut für Verkehrssicherheit gGmbH: Schul- und Spielwegsicherheit
Berlin
In Berlin erarbeiten seit 1997 die Gesellschaft für Arbeitsförderung (CÖGA) und die Landesverkehrswacht Berlin e.V. gemeinsam mit den Schulen und den Bezirksämtern Schulwegpläne für die Berliner Grundschulen. Diese werden regelmäßig aktualisiert und gedruckt den Erstklässler*innen übergeben, können unter folgender Adresse aber auch online eingesehen werden: schulwegplaene-berlin.de
Das ab 2018 in Berlin verabschiedete Mobilitätsgesetz beinhaltet im §50 „Besondere Ziele der Entwicklung des Fußverkehrs“. In §50 (7) wird festgelegt, dass „durch geeignete Maßnahmen […] die Selbstständigkeit von Kindern im Fußverkehr gefördert werden [soll].“
Als konkrete Aufgabe benennt das Gesetz darüber hinaus in §51 (7) die Erstellung von „Schulwegplänen für alle Schulen, die Klassen der ersten bis sechsten Stufe führen“ ¬– also vor allem für Grundschulen. Zuständig sind hierfür die Bezirke. Da nicht von „sollen“ oder „können“ die Rede ist, kann hieraus eine Verpflichtung zur Erstellung abgeleitet werden.
Weiter steht in Absatz (7): „Die Schulwegpläne werden an für die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zugänglichen Orten aufgehängt, im Internet veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Bei der Erstellung der Pläne sollen mindestens die betroffenen Schulen, hier auch insbesondere die Schülervertretungen, die Elternvertretungen, die zuständigen Verwaltungen sowie die örtlich zuständigen Polizeidirektionen unter Einbeziehung ihrer Verkehrssicherheitsberatenden beteiligt werden. Die zuständigen Stellen definieren geeignete Maßnahmen, um auf Schulwegplänen festgehaltene Gefahrenquellen zu beseitigen […].“
Somit hat das Land Berlin eine politische Grundlage geschaffen, um die Erstellung sowie die Aktualisierung von Schulwegplänen, aber auch die Beseitigung der herausgearbeiteten Gefahrenquellen zumindest für die Berliner Grundschulen sicherzustellen. Da gerade ab dem Besuch der Oberschule auch häufig auf das Fahrrad als Verkehrsmittel zurückgegriffen wird, wäre die Erstellung von Rad- und Gehschulwegplänen auch für die weiterführenden Schulen wünschenswert. Hierzu existiert bisher keine Regelung. Auch der im März 2021 beschlossene Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 thematisiert keine Schulwegpläne als Maßnahme der Schulwegsicherung. Stattdessen werden schulisches Mobilitätsmanagement sowie die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung genannt.
Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:
Berliner Mobilitätsgesetz (2018)
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Schulwegplanung - sicher zu Schule
Baden-Württemberg
Jahr 2016 wurde unter Führung des Verkehrsministeriums gemeinsam mit dem Innenministerium, dem Kultusministerium sowie dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württembergs der sogenannte „Radschulwegplaner“ eingeführt. Dieser sollte die Erstellung von digitalen Radschulwegplänen erleichtern, indem die Schülerinnen und Schüler eigenständig und auf einfache Art und Weise Gefahrenstellen entlang ihres Schulwegs am Computer in den Radschulwegplan ihrer Schule eintragen konnten.
Seit 2020 stellt das Ministerium online die erweiterte Variante zur Verfügung: Aus dem Radschulwegplaner wurde der Schulwegplaner, sodass nun auch Gehschulwege digital erfasst werden können. Der Vorteil: Die Städte und Gemeinden haben Zugriff auf die eingetragenen Daten der Schulen, sodass die Ergebnisse direkt in zukünftige Verkehrsplanungen einbezogen werden können.
2019 kam es in Baden-Württemberg zu 476 meldepflichtigen Unfällen auf Schulwegen, bei denen Schülerinnen und Schüler (schwer) verletzt oder gar getötet (5 Personen) wurden, auch wenn dies im bundesweiten Vergleich noch ein niedrigeres Unfallrisiko darstellt.
Um dem entgegenzuwirken, findet jedes Jahr zum Schuljahresbeginn die Aktion „Sicherer Schulweg“ statt. In diesem Zuge werden Maßnahmen der Verkehrsüberwachung und Verkehrsunfallprävention umgesetzt. Im dazugehörigen Erlass steht außerdem Folgendes:
„Für alle Grundschulen sollen daher Gehschulwegpläne sowie für alle weiterführenden Schulen Geh-und Radschulwegpläne erstellt werden.“
Mit dem digitalen Schulwegplaner hat das Bundesland einen Schritt in die richtige Richtung gemacht, nichtsdestotrotz sprechen sie aber nur eine nachdrückliche Empfehlung oder Aufforderung aus, eine Pflicht zur Erstellung von Schulwegplänen gibt es weiterhin nicht.
Den Schulwegplaner Baden-Württemberg finden Sie hier.
Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:
Schulwegplanung in den Ländern
Regelungen im Recht des Bundes und der Länder
Wer die Schulwege sicherer und attraktiver haben möchte, sollte sich dafür einsetzen, dass das Kultusministerium das Schulwegplan-Verfahren gesetzlich absichert und landesweit die Schulen und Eltern unterstützt. Vom FUSS e.V. im Juli 1994 und dann noch einmal im Januar 2005 durchgeführte Umfragen ergaben behördenmäßige Halbherzigkeiten, die man sich bei diesem Thema nicht leisten kann.
Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über die recht unterschiedlichen Regelungen. Nähere Informationen zu den einzelnen Bundesländern finden Sie über die Links in der folgenden Tabelle.
Darüber hinaus können Sie sich über den bundesweit geregelten Versicherungsschutz auf Schulwegen informieren.
Die zusammengestellten Informationen sind sicher nicht vollständig, weil die Bundesländer auch sehr unterschiedlich auf die eigentlich klaren Fragestellungen reagiert haben. Darüber hinaus können die Länder jederzeit ihre Verfügungen verändern, so dass hier nicht der aktuelle Stand wiedergegeben wird. Für ergänzende Hinweise sind wir dankbar, bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.