Schulwegsicherung ist Staatspflicht

Aus der staatlichen Pflicht, dass Kinder die Schule besuchen müssen, ergibt sich die Verpflichtung für Städte, Gemeinden und Schulträger, für sichere Wege zu sorgen. Die Erstellung von Schulwegplänen ist eine seit etwa 1970 erprobte, bewährte und bei Verkehrssicherheits-Theoretikern und -Praktikern gleichermaßen anerkannte Methode. Warum aber wird sie in Deutschland quantitativ und auch qualitativ derart uneinheitlich eingesetzt? In einigen Bundesländern werden Schulwegpläne flächendeckend für alle Grundschulen erarbeitet, in anderen eher nach dem Zufallsprinzip, z.B. durch eine engagierte Schulleiterin. Bundesweit gibt es sicher einige hochwertige Schulwegplan-Verfahren, bei denen Eltern und Fachleute eingebunden sind und die zu einer kontinuierlichen Diskussion über notwendige Verbesserungsmaßnahmen führen. Andere Schulwegpläne sind wenig hilfreich, weil sie die Schüler lediglich von einer Ampel zur nächsten führen und das hätten sich die Eltern auch noch ohne einen derartigen Plan ausdenken können.

Der Bund: Nicht zuständig

Ende der siebziger Jahre startete das Bundesverkehrsministerium eine sehr aufwändige Kampagne unter dem Motto „Gemeinsam planen - gemeinsam handeln“. Die Aktion behandelte bereits alle Aspekte, die für ein Schulwegplan-Verfahren relevant sind und stellte sie mit der Zielrichtung vor: „Eltern können den Behörden helfen!“ „Die Fachleute ... können nicht die Schulwege aller Kinder in allen Schulen einer Stadt oder Gemeinde kennen. Und sie sind deshalb nicht in der Lage, alle Gefahrenstellen zu lokalisieren, um geeignete Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln und durchzuführen.“ Wahrscheinlich waren die Auswirkungen dieses Hilferufes der Bundesregierung an seine mündigen Bürger deutlicher an der Verminderung von Kinderverkehrsunfällen beteiligt als das sonstige Kinderverkehrserziehungs-Spektakel. Doch das ist Geschichte, denn die Kampagne wurde nicht weiterverfolgt. Im Auftrag des Bundesministers wurde 1980 noch das „Merkblatt zur Gestaltung und Sicherung von Schulwegen“ herausgegeben, in dem Schulwegpläne eine bedeutende Rolle spielten. Doch das war schon eine Fachinformation, die die Eltern nicht mehr erreichte.

Länder müssen handeln

Eine im Juli 1994 von FUSS e.V. durchgeführte Befragung aller Schul-Länderministerien mit der Bitte um Auskunft über das Verfahren zur Schulwegsicherung wurde im Januar 2005 noch einmal wiederholt und durch die Fragen ergänzt, ob es eine rechtliche Regelung für die Erstellung von Schulwegplänen gibt und ob das Land Informationen als Hilfestellung erstellt hat.

Von den 16 Bundesländern hatte sich 1994 lediglich Niedersachsen nicht geäußert, 2005 kamen noch Bremen und Brandenburg hinzu. In den letzten 10 Jahren gab es zur Durchführung von Schulwegplan-Verfahren in den Bundesländern nur sehr punktuelle Entwicklungen. Deshalb kann auf eine vergleichende Analyse beider Befragungen verzichtet und der derzeitige Stand dargestellt werden:

Derzeit ergibt sich hinsichtlich der Regelungen zur Erstellung von Schulwegplänen in Schulgesetzen, Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Erlassen oder Rahmenplänen folgendes Bild:

    • 4 Bundesländer: verpflichtende Regeln (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen)
    • 4 Bundesländer: Empfehlungen (Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen)
    • 8 Bundesländer: keinerlei Regelungen (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt; ohne Angaben: Brandenburg, Bremen, Niedersachsen)
    • 3 Bundesländer: verpflichtende Regeln (Hessen, Berlin ,Hamburg)
    • 11 Bundesländer: Empfehlungen (Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
    • 2 Bundesländer: keinerlei Regelungen (Bayern, Bremen)

Diese Aussage gibt nicht darüber Auskunft, was das entsprechende Bundesland für die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf den Schulwegen unternimmt. Es geht einzig und allein darum, ob dem „Werkzeug Schulwegplan“ dabei eine definierte Rolle zugewiesen wurde. Die drei genannten Gruppen werden folgend nur beispielhaft dargestellt:

Länder mit Einführung

In Thüringen ist ziemlich versteckt in den Empfehlungen für das fächerübergreifende Thema Verkehrserziehung unter „Organisatorische Bedingungen“ als letzter Abschnitt definitiv vorgeschrieben: „Ein Schulwegplan ist [...] zu erstellen [...].“. Dagegen wurde im Erlass „Maßnahmen zur Schulwegsicherung“ des Ministeriums in Schleswig-Holstein den Schulwegplänen eine eigene Rubrik gewidmet. Hessen weist der Schulleitung die Aufgabe zu, Schulwegpläne zu erstellen. In Nordrhein-Westfalen ist die Verpflichtung zur Erstellung von Schulverkehrsplänen nach den Richtlinien der Grundschule „Teil des Schulprogramms“.

Länder mit Empfehlung

Mittlerweile sprechen die meisten Bundesländer zumindest eine Empfehlung zur Erstellung von Schulwegplänen aus oder informieren darüber. Dies ist eine positive Entwicklung, da vor einigen Jahren die Länder ohne Regelung (also auch ohne Empfehlung) den größten Anteil ausgemacht haben. Die Verantwortung liegt in dieser Gruppe meist bei der Schulleitung und ist häufig von der Eigenintiative von Lehrer*innen und Eltern abhängig.

Darüber hinaus findet die jeweilige Empfehlung in unterschiedlicher Form Ausdruck. Während viele Bundesländern auf ihren Websites den BASt-Leitfaden "Schulwegpläne leichtgemacht" verlinken, haben einige Hinweise zur Schulwegplänen in eigenen Broschüren thematisiert. Auch Aktionen zum Schulanfang werden häufiger durchgeführt. Aber auch Konzepte oder Verwaltungsvorschriften dienen als Instrument, um die Erstellung von Schulwegplänen zu empfehlen.

Länder ohne Regelung

In Bayern und Bremen sind auf keiner Website und in keiner Vorschrift Hinweise auf eine Empfehlung oder Verpflichtung herauszulesen. Stattdessen setzen die Bundesländer auf andere Maßnahmen, um die Schulwegsicherheit zu erhöhen. Selbst für engagierte Eltern oder Schulen werden keinerlei Hilfestellungen oder Literaturhinweise zur Verfügung gestellt. Bei Interesse an einer Schulwegplanung können sich Eltern an die Schulen oder die Polizei (Bayern) oder an den ADFC (Bremen) wenden, eine geregelte Unterstützung existiert dabei aber nicht.

Wenig Informationen durch die Länder

Die Informationslage zum Thema Schulwegpläne ist in den Ländern sehr unterschiedlich und oftmals insbesondere für Laien – z.B. engagierte Eltern – eher unübersichtlich. Mittlerweile gibt es aber einige Informationsmaterialien, die länderunspezifisch die Erstellung von Schulwegplänen erläutern. So hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) – ein Forschungsinstitut des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur – eine umfangreiche Broschüre zum Thema „Schulwegpläne leichtgemacht. Der Leitfaden“ veröffentlicht, die bundesweit Schulen, Kommunen, Polizei und Eltern dabei unterstützen soll trotz uneinheitlicher Regelungen unkompliziert qualitativ gute Schulwegpläne zu erstellen. Schritt für Schritt wird das Vorgehen bei der Erstellung eines solchen Plans anhand von Beispielen erläutert. Im Auftrag der BASt erarbeitete das Büro bueffee ergänzend zum schriftlichen Leitfaden die Android-App „Schulwegcheck“, in der Kinder nicht nur ihre Schul-, sondern auch ihre Freizeitwege in Form eines Plans dokumentieren und auf Gefahrenstellen aufmerksam machen können. Damit können also auch Kinderstadtpläne erstellt werden.

Fazit

Schulwegpläne entstehen nicht von selbst; sie müssen politisch gewollt und auch gefördert werden. Völlig unabhängig davon, welche Parteien regieren, gibt es Bundesländer, die sich seit Jahrzehnten auf die Kinderverkehrserziehung konzentrieren. Schulwegpläne aber beinhalten die „Gefahr“, dass die Beteiligten letztlich etwas an den „Zuständen“ geändert haben möchten. Also unterlässt man es, den Eltern, Lehrkräften und anderen Interessierten einen „gesetzlichen“ Rahmen zu bieten. Der aber ist notwendig, um die Schulwegsicherung wieder zu einem Thema zu machen und sollte durch die Betroffenen von den Kultusministerien eingefordert werden.