Die Erläuterungen zu den besonderen Gefahrenstellen bzw. schwierigen Verkehrssituationen sind mindestens ebenso wesentlich, wie die Kenntlichmachung der empfohlenen Wege. Auf dem Schulwegplan müssen die Gefahrenstellen noch einmal neu durchnummeriert werden, da vom Schulweg-Grundplan nur ein geringer Teil übernommen wird. Die Beantwortung folgender drei Fragen sollte angestrebt werden:
- Warum sind sie gefährlich?
- Wie können sie entschärft werden?
- Wie kann man sie mit Kindern einüben? (1)
Vermieden werden sollten allgemeine Aussagen wie z.B. „Erhöhte Aufmerksamkeit ist beim Überqueren der Straße geboten“ oder „Vorsicht beim Überqueren der Straße“.
Eine hervorgehobene Aussage könnte z.B. sein:
„Achten Sie auf dem Weg zur Schule beim Queren der ...-Straße insbesondere auf die oft schnell von links/hinten einfahrenden Rechtsabbieger aus der ...straße!“
Darunter gesetzt, evtl. in kleinerer Schriftgröße:
„Die Schule bemüht sich darum, dass der Vorlauf der Grünschaltung für Fußgänger auf der Furt gegenüber dem starken Abbiegeverkehr verlängert wird.“
Selbstverständlich sollten auch die Ursachen benannt werden oder die bereits von den Beteiligten angesprochenen Verbesserungsmöglichkeiten. Solche Anmerkungen zeigen, dass an der Verbesserung der Verkehrssicherheit gearbeitet wird und noch zu arbeiten ist. In diesem Sinne sollten ggf. alle Eltern zur zukünftigen Mitarbeit im entsprechenden Gremium aufgerufen werden. Eine Kontaktperson der Schule oder der Elternschaft ist zu nennen.
Quellenangaben
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