Bedingungen für sichere und angenehme Wege

In den letzten 20 Jahren wurde in den technischen Regelwerken für den Straßenbau zumindest die gleichberechtigte Behandlung der Fußgänger verankert. In der Literatur zur Schulwegsicherung blieben aber mitunter neuere Erkenntnis der Verkehrssicherheitsforschung unberücksichtigt oder es wurden Aussagen über die geltenden Straßenbauempfehlungen nicht aktualisiert.(2)

Deshalb haben wir für Sie auf der Website www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen alle wesentlichen und aktuellen technischen Hinweise und Empfehlungen für den Fußverkehr zusammengestellt, die selbstverständlich auch für Schulwege als einforderbarer „Stand der Technik“ gelten. Darüber hinaus finden Sie Hintergrundinformationen auf unserer Website "www.fuss-ev.de" vor allem in den Themengruppen Gehwege und Gehwegnetze sowie Fußgängerquerung von Fahrbahnen.