Regelungen im Recht des Bundes und der Länder
Wer die Schulwege sicherer und attraktiver haben möchte, sollte sich dafür einsetzen, dass das Kultusministerium das Schulwegplan-Verfahren gesetzlich absichert und landesweit die Schulen und Eltern unterstützt. Vom FUSS e.V. im Juli 1994 und dann noch einmal im Januar 2005 durchgeführte Umfragen ergaben behördenmäßige Halbherzigkeiten, die man sich bei diesem Thema nicht leisten kann.
Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über die recht unterschiedlichen Regelungen. Nähere Informationen zu den einzelnen Bundesländern finden Sie über die Links in der folgenden Tabelle.
Darüber hinaus können Sie sich über den bundesweit geregelten Versicherungsschutz auf Schulwegen informieren.
Die zusammengestellten Informationen sind sicher nicht vollständig, weil die Bundesländer auch sehr unterschiedlich auf die eigentlich klaren Fragestellungen reagiert haben. Darüber hinaus können die Länder jederzeit ihre Verfügungen verändern, so dass hier nicht der aktuelle Stand wiedergegeben wird. Für ergänzende Hinweise sind wir dankbar, bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.