Im Verkehrssicherheitsprogramm Thüringen von 2011 steht folgendes: „Es bedarf neben den vielfältigen verkehrserzieherischen Maßnahmen einer koordinierten Arbeit an den Schulwegplänen. Diese müssen regional spezifische Lösungsmöglichkeiten eröffnen und in Zusammenarbeit von Schulen, Schul- und Verkehrsämtern, Polizei, Gemeinden, Unfallversicherungsträgern und Eltern erarbeitet werden.“
Auf der Website des Thüringer Schulportals wird unter den Standards für die Verkehrs- und Mobilitätserziehung in Bezug auf die Grundschule geschrieben, dass „die Schulwegplanung […] gemeinsam von Verwaltung, Schule und Eltern erarbeitet werden [sollte].“ Aus dieser Formulierung lässt sich eine Empfehlung, aber keine Verpflichtung herauslesen.
Auf den Websites des Schul- und des Verkehrsministeriums sowie der Landesverkehrswacht Thüringen sind keinerlei Informationen oder gar Hilfestellungen zur Erstellung eines Schulwegplans zu finden. Die Schulen müssen also gemeinsam mit den Eltern aktiv werden und einen Schulwegplan aus eigener Initiative heraus erarbeiten. Laut des Schulgesetzes kann in Schulkonferenzen über Maßnahmen der Schulwegsicherung gesprochen werden.
Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: Thüringer Schulgesetz