Im Übergang von der Analyse zu den Empfehlungen kommt es ganz entscheidend auf die Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden an (Polizei, Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Planungsämter). Diskutiert werden muss, für wie schwerwiegend die genannten Gefahrenpunkte aufgrund der Anzahl der Nennungen aus dem Fragebogen, der bisherigen Unfälle oder aus anderen Erwägungen eingeschätzt werden. Es empfiehlt sich, die roten Punkte an besonders gefährlichen Stellen noch einmal etwas größer nachzuzeichnen.

 

In der Regel bilden sich im „Spinnennetz“ aller zur Schule führenden Wege nur wenige Punkte heraus, wo es um die Frage geht, ob andere Wegeverläufe empfohlen werden sollen als die von Eltern und Kindern genannten. In diese Betrachtungen sollten folgende vier Grundsätze einfließen:

 

1. Möglichst kurze und direkte Schulwege

Grundsätzlich ist bei offensichtlichen Umwegen zu prüfen, ob sie durch vertretbare Maßnahmen reduziert werden können. In den Straßenbauempfehlungen wird zur Umwegeempfindlichkeit des Fußverkehrs angemerkt: „Auch bei verkehrsreichen Straßen werden Umwege von mehr als 50 m kaum angenommen“.(1) Diese Distanz dürfte auch die Schwelle sein, ab der auch sichere Umwege häufiger nicht mehr benutzt werden.

 

2. Möglichst seltenes Überschreiten der Fahrbahnen

Hierbei spielt es häufig eine Rolle, welche Straßenseite günstigenfalls zu benutzen ist. Es ist aber auch darauf zu achten, dass die Kreuzungen so gestaltet sind, dass die Kinder sich nicht längere Strecken als nötig auf der Fahrbahn bewegen.

 

3. Möglichst sichere Querungsanlagen

Umfassende Unfalluntersuchungen ergaben, dass die Behauptung nicht zutreffend ist, dass durch Ampeln die Sicherheit am besten zu erhöhen ist, während Zebrastreifen die Unfälle gar noch erhöhen würden. Eindeutig nachweisbar war dagegen, dass die Anzahl der Überquerungshilfen wesentlicher ist als ihre Art. Für erforderlich gehalten werden Abstände von höchstens 100 bis 150 Metern.(2) Bei allen Querungsanlagen gilt allerdings auch, dass sie mit Bedacht ausgewählt, angelegt bzw. geschaltet werden müssen. Deshalb ist z.B. die Forderung nach einer „Lichtsignalanlage“ vor einer Schule nicht ausreichend, es müssen genauere Qualitätsmerkmale festgelegt werden. Weitere Angaben dazu finden Sie unter Maßnahmen.

 

4. Verkehrsregelungen für den Autoverkehr beachten

Bei der Festlegung empfohlener Schulwege sollten die Verkehrsregelungen für den Autoverkehr beachtet werden. Insbesondere Straßen ohne Kraftfahrzeugverkehr und/oder Spielstraßen (Zeichen 250, StVO, mit Zusatzschild) bzw. Fußgängerbereiche (Zeichen 242/243) sind natürlich sehr attraktiv. Verkehrsberuhigte Gebiete (Zeichen 325/326) und auch Tempo-30-Straßen oder -Zonen (Zeichen 274, bzw. 274.1 und 274.2) bieten den Schülern sichere Schulwege, wenn diese Regelungen auch durchgesetzt werden. Beim Abwägungsprozess steht allerdings der kurze Schulweg in der Priorität und dieser Weg sollte ggf. mit geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen sicherer gemacht werden.

 

5. Einbindung attraktiver Orte oder Wegeabschnitte

Sie sind häufig zugleich „Spielwege“. Für Spielplätze, Läden oder auch einen kurzen Parkweg werden zuweilen gerne Umwege in Kauf genommen. Wenn die Kinder ohne Begleitung gehen, werden sie sich irgendwann von derartigen Attraktivitäten verleiten lassen und nicht mehr den streng nach Verkehrssicherheits-Gesichtspunkten ausgesuchten und eingeübten Schulweg benutzen. Deshalb ist es sinnvoll, derartige Wünsche in die Überlegungen einzubinden.

 

Bei der Betrachtung von zu empfehlenden Wegen können evtl. auch weitere vor Ort zur Verfügung stehende Karten berücksichtigt werden. Minunter tangieren Wege, die die Gemeinde z.B. aus touristischen Gesichtspunkten vorschlägt (Stadterkundungs-, Wanderwege, etc.) Schulwege oder es ist sinnvoll, sie ein Stück lang zusammenzuführen. Mitunter gibt es auch Fußgänger- oder gar Kinderstadtpläne von einem Amt bzw. Verlag.

 

Für die Darstellung der empfohlenen Schulwege gelten die gleichen Kriterien, wie sie bereits beim Schulweg-Grundplan umgesetzt wurden. Die Legende darf nur noch die Hinweise enthalten, die für die Eltern und Kinder notwendig sind und die verwendeten Symbole müssen dann auch in der Karte eindeutig erkennbar sein.

 

Quellenangaben

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