Unfall-Versicherungsschutz auf Schulwegen
Im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Erstellung eines Schulwegplanes ist es wichtig zu wissen, dass alle Schulwege der Kinder unfallversichert sind. Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung gilt also erst einmal grundsätzlich für alle möglichen unmittelbaren Verbindungen von zu Hause zur Schule und zurück und nicht nur für die in Schulwegplänen empfohlenen Wegstrecken.
Versichert sind alle Schüler aller allgemein bildenden Schulen, also an Schulen, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann (öffentliche und private Schulen).
Schulwege
sind Wege, welche „zeitlich mit der Aufnahme oder Beendigung (des Schulbesuchs) zusammenhängen.“
Unmittelbare Wege
sind nicht unbedingt die kürzesten Verbindungen zwischen der Wohnung und der Schule. Es können andere Wege gewählt werden, die „verkehrstechnisch günstiger, störungsfreier oder risikoärmer“ sind. „Versicherungsschutz besteht auch für Kinder auf einem Abweg von dem unmittelbaren Weg zur versicherten Tätigkeit (z.B. Schulbesuch), wenn das Kind wegen der beruflichen Tätigkeit der Eltern in fremde Obhut gegeben werden muss.“
Unterbrechungen
von länger als zwei Stunden führen dazu, „dass der restliche Weg nicht mehr unter Versicherungschutz steht.“
Abwege,
„die nicht in Richtung Wohnung oder Schule führen“, z.B. für einen Einkauf oder Spielplatzbesuch sind nicht versichert. Ausnahme sind Umwege, „die aus privaten Gründen erfolgen..., ganz unerheblich und nicht mit einer besonderen Gefährdung verbunden“ sind.
Unfallanzeigen
müssen durch die Schulleitung oder deren Beauftragten binnen drei Tagen, nachdem sie davon erfahren haben, an die Gesetzliche Unfallversicherung gemeldet werden. Dies gilt für alle Schulwegunfälle, bei denen das Kind ärztlich behandelt werden muss.
Quelle: Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler. GUV-Information, GUV-SI 8030, Jan. 2004
Bayern
In Bayern sind im Jahr 2019 768 Kinder auf ihrem Schulweg verletzt worden, ein Kind davon starb. Die Zahlen sind im Vergleich zu den Vorjahren leicht rückläufig.
2013 startete das Bayerische Verkehrssicherheitsprogramm „Bayern mobil – sicher ans Ziel 2020“, das u.a. anstrebte „besonders gefährdete Gruppen wie Kinder, Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen“. Um dies zu erreichen, sollten auch die Schulwege sicherer werden. In der Fortsetzung des Programms bis 2030 steht dazu Folgendes: „Unser Ziel ist es, Kinder im Straßenverkehr und auf ihrem Schulweg besonders zu schützen.“ Dabei setzt das Bundesland aber nicht etwa auf die verpflichtende Erstellung von Schulwegplänen, sondern auf veränderte Ampelschaltungen, Verkehrserziehung und die Unterstützung von ehrenamtlichen Schülerlotsen und Schulweghelfern. Das Thema Schulwegpläne findet im genannten Verkehrssicherheitsprogramm nicht einmal als Empfehlung Erwähnung.
Das Land zieht sich noch weiter aus der Verantwortung, indem es bei Interesse am Thema Schulwegpläne auf die örtliche Polizei oder die Schule als Ansprechpartner verweist.
Auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration werden unter dem Punkt Schulwegsicherheit stattdessen u.a. ergänzend folgende Maßnahmen genannt:
- Schulwegtraining für Schulanfänger durch die Polizei
- Schulbusse und Schulbushaltestellen sowie Schulungen für die Schulbusfahrer
- Schulwegüberwachung durch die Polizei und mithilfe von Blitzern
- In Einzelfällen bauliche Maßnahmen und verkehrsrechtliche Anordnungen
Ob eine Schule einen Schulwegplan für und mit ihren Schülerinnen und Schülern erstellt ist dementsprechend eine individuelle Entscheidung und vom Engagement und Wissensstand der jeweiligen Schule sowie den Eltern abhängig. Eine Hilfestellung vonseiten des Bundeslandes gibt es jedenfalls nicht.
Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Schulwegsicherheit
Versicherungsschutz und rechtliche Regelungen
Unfall-Versicherungsschutz auf Schulwegen
Im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Erstellung eines Schulwegplanes ist es wichtig zu wissen, dass alle Schulwege der Kinder unfallversichert sind. Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung gilt also erst einmal grundsätzlich für alle möglichen unmittelbaren Verbindungen von zu Hause zur Schule und zurück und nicht nur für die in Schulwegplänen empfohlenen Wegstrecken. Versichert sind alle Schüler allgemein bildender Schulen, also an Schulen, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann (öffentliche und private Schulen).
Schulwegsicherung ist Staatspflicht
Aus der staatlichen Pflicht, dass Kinder die Schule besuchen müssen, ergibt sich die Verpflichtung für Städte, Gemeinden und Schulträger, für sichere Wege zu sorgen. Die Erstellung von Schulwegplänen ist eine seit etwa 1970 erprobte, bewährte und bei Verkehrssicherheits-Theoretikern und -Praktikern gleichermaßen anerkannte Methode. Warum aber wird sie in Deutschland quantitativ und auch qualitativ derart uneinheitlich eingesetzt? In einigen Bundesländern werden Schulwegpläne flächendeckend für alle Grundschulen erarbeitet, in anderen eher nach dem Zufallsprinzip, z.B. durch eine engagierte Schulleiterin. Bundesweit gibt es sicher einige hochwertige Schulwegplan-Verfahren, bei denen Eltern und Fachleute eingebunden sind und die zu einer kontinuierlichen Diskussion über notwendige Verbesserungsmaßnahmen führen. Andere Schulwegpläne sind wenig hilfreich, weil sie die Schüler lediglich von einer Ampel zur nächsten führen und das hätten sich die Eltern auch noch ohne einen derartigen Plan ausdenken können.