Saarland
Das Landespolizeipräsidium Saarland formuliert in ihrer Broschüre „Der sichere Schulweg“, dass Eltern und Erziehungsberechtigte sich bei der Schule informieren sollen, ob es einen Schulwegplan gibt, der den sichersten Weg ausweist. Außerdem weisen sie auf ihrer Website darauf hin, dass Schulwegpläne dazu beitragen können, den Schulweg sicherer zu machen bzw. einen sichereren Schulweg zu finden, insbesondere in Bezug auf Querungsanlagen.
Für die saarländischen Grundschulen wurde für das Schuljahr 2020/2021 ein Aufgabenbuch mit geltenden Gesetzen, Erlassen und Verordnungen herausgegeben, in dem es heißt, dass die Schulkonferenz einer Schule über Maßnahmen zur Schulwegsicherheit beraten und diese beschließen soll, wobei insbesondere Schulwegpläne genannt werden.
Doch der im Jahr 2015 veröffentlichte „Verkehrsentwicklungsplan 2030“ der Landeshauptstadt Saarbrücken zeigt beispielhaft auf, dass Schulwegpläne keinesfalls flächendeckend als Maßnahme der Schulwegsicherung umgesetzt werden. Darin steht, dass Schulwegpläne bisher nur an einigen Schulen vorhanden sind. Grund dafür sei, dass es im Bundesland keine Verpflichtung zur Aufstellung von Schulwegplänen gibt, wodurch die Zuständigkeit bei den Schulen liegt und die Stadt selbst keine Befugnis zur Koordination und Durchführung innehat. So ist die Existenz eines Schulwegplans im ganzen Saarland gänzlich von der Eigeninitiative der Schulleitungen sowie der Eltern abhängig, da aus den vorliegenden Dokumenten lediglich eine Empfehlung herauszulesen ist.
Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:
Polizei Saarland: Der sichere Schulweg
Polizei Saarland > Verkehrssicherheitsthemen > Sicherer Schulweg
Rheinland-Pfalz
Der Eltern-Ratgeber „Sicher zur Schule“, der 2020 gemeinsam von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, der Landesverkehrswacht Rheinland-Pfalz und dem Forum Verkehrssicherheit Rheinland-Pfalz herausgegeben wurde, beinhaltet auf knapp 20 Seiten viele Tipps zur Schulwegsicherung, erwähnt aber an keiner Stelle die Möglichkeit, Schulwegpläne zu nutzen oder aufzustellen.
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz verweist hingegen auf verschiedene Materialien zum Thema Schulwegsicherheit, so auch auf die BASt-Broschüre „Schulwegpläne leichtgemacht – der Leitfaden“.
In der Verwaltungsvorschrift „Mobilitäts- und Verkehrserziehung in den Schulen“ aus dem Jahr 2017 steht, dass „den Beraterinnen und Beratern für Mobilitäts- und Verkehrserziehung die Mitorganisation bei der Erstellung von Schulwegplänen und der Einrichtung von Schulwegbegleitdiensten [obliegt]“. Aus dem Erlass geht allerdings keine Verpflichtung oder Empfehlung zur Erstellung von Schulwegplänen hervor. Es wird nicht formuliert, in welchen Fällen und für welche Schulen Schulwegpläne sinnvoll wären. Jedoch wird festgelegt, dass die „Schulleiter*innen im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz eine Lehrkraft als Obfrau oder Obmann für Mobilitäts- und Verkehrserziehung“ an ihrer Schule benennen müssen. Diese werden in ihren Aufgaben durch „Beraterinnen und Beratern für Verkehrs- und Mobilitätserziehung“ sowie durch Landesfachberater*innen des Pädagogischen Landesinstituts unterstützt.
Tatsächlich ist in Rheinland-Pfalz das Thema Schulwegpläne auch ein fester Bestandteil der Lehrer*innen Ausbildung. Daraus lässt sich schließen, dass eine entsprechende Infrastruktur zu Erstellung der Schulwegpläne etabliert wurde, die Schulwegpläne selbst aber nur eine unverbindliche Aufgabe der Verantwortlichen darstellt. Dies unterstreicht, dass die Erstellung der Pläne nichtsdestotrotz von der Initiative der jeweiligen Obleute und/oder der Eltern abhängt.
Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz: Mobilitäts- und Verkehrserziehung in den Schulen
Landesverkehrswacht Rheinland-Pfalz: Sicher zur Schule (Elternratgeber)
Nordrhein-Westfalen
Im noch geltenden Erlass von 1994 des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr, des Kultusministeriums sowie des Innenministeriums zum Thema „Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern“ wurde festgehalten, dass Schulwegpläne ein geeignetes Mittel seien, um das Gefährdungspotential für die Kinder erheblich zu mindern.
2003 wurde in der Rahmenvorgabe „Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule“ folgendes formuliert: „Die Grundschulen sind verpflichtet, Schulverkehrspläne zu erarbeiten.“
Doch laut des Ministeriums für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalens gibt es keine Verpflichtung mehr zur Erstellung von Schulwegplänen. Stattdessen „[regelt] der Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 14.12.2009 „Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule“ im Zusammenhang mit den Rahmenvorgaben zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung (Schriftenreihe Schule in NRW Heft Nr. 5010 - BASS 15-04 Nr. 4) die allgemeinen Aufgaben und Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserziehung und geben für alle Schulstufen Hinweise zur Umsetzung im Fachunterricht, in Lehrgängen oder in fächerübergreifenden Projekten.“ So lässt sich festhalten, dass Nordrhein-Westfalen statt einer Verpflichtung mittlerweile nur noch eine Empfehlung ausspricht.
Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:
Rahmenvorgabe des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder Nordrhein-Westfalen (2003): „Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule“
Niedersachsen
Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung informiert auf ihrer Website über das Instrument Schulwegplan. Bei Interesse an vorhandenen Schulwegplänen sowie an praktischen Gestaltungs- und Arbeitshinweisen verweist es auf die Landesverkehrswacht Niedersachen e.V., die auf ihrer Website auch einige Schulwegpläne niedersächsischer Grundschulen veröffentlicht hat.
Die Landesverkehrswacht Niedersachsen initiierte auch den 2007 gelaunchten digitalen Schulwegplaner, der Schulen die Erstellung der Pläne erleichtern sollte. Dieser Service ist aber leider nicht mehr aufrufbar (Stand 04/2021).
Generell geht aus den Websites der verschiedenen Ministerien eine wage Empfehlung, aber keine Verpflichtung zur Erstellung von Schulwegplänen hervor. Stattdessen wird vor allem auf die jährlich zum Schuljahresbeginn stattfindende Aktion „Kleine Füße – sicherer Schulweg“ hingewiesen. Laut des niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung werden in der Aktionsvorbereitung sehr ähnliche verkehrsraumanalytische Schritte durchgeführt wie bei der Erstellung von Schulwegplänen. Auch in diesem Bundesland kommt es aber vor allem auf das Engagement der Eltern und Schulen an, bei denen das Land Niedersachsen auch die Verantwortung für die Erarbeitung der Pläne sieht. Laut des niedersächsischen Kultusministeriums kann dabei die Hilfe von speziell ausgebildeten Schulweg-Moderatoren in Anspruch genommen werden, die über die Landesverkehrswacht vermittelt werden.
Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:
Landesverkehrswacht Niedersachsen: Schulwegplan
Bildungsportal Niedersachsen: Schulanfangsaktion
Dokument „Landesregierung, ADAC, Landesverkehrswacht und GUV informieren zum Schul-anfang 2017: Katalog der Möglichkeiten“ (s. Baustein 2 im Dokument)