Mecklenburg-Vorpommern
In einer Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahre 2011 zum Thema „Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ steht, dass Schulwegpläne zu den „geeignete[n] Maßnahmen zur Schulwegsicherung“ gehören.
Unterstrichen wird dies durch das „Konzept der Landesregierung zur Verkehrssicherheitsarbeit 2017 bis 2021 in Mecklenburg-Vorpommern“ mit dem Titel „Mit Sicherheit MV“ – Schulwegpläne finden hier folgendermaßen Erwähnung: „Deshalb werden in Vorbereitung auf die Einschulung Schulwegpläne erarbeitet und jährlich aktualisiert.“ Da es sich aber lediglich um ein Konzept handelt, ist diese Formulierung als Empfehlung und nicht als Verpflichtung zu deuten. Zuständig seien demnach die jeweiligen Schulverwaltungsämter, die die Eltern, Lehrer*innen, Straßenverkehrsbehörden sowie die Polizei bei der Erstellung einbeziehen sollen.
Darüber hinaus informiert die Landesverkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern über Schulwegpläne und unterstützt mit ihrem Programm „Schulwegsicherung in MV“ Schulen, aber auch Kindergärten dabei, sich mit dem Thema Verkehrssicherheit zu beschäftigen.
Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:
Konzept der Landesregierung zur Verkehrssicherheit 2017 bis 2021 in Mecklenburg-Vorpommern
Landesverkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern: Schulwegsicherung
Hessen
In der hessischen Verwaltungsvorschrift „Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule“ (Erlass vom 15.Juli 2003) ist zum Thema „Sicherung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg“ folgendes ausgeführt:
„Die Sicherung der Schulwege ist gemeinsame Aufgabe der Straßenverkehrs-, Polizei- und der allgemeinen Ordnungsbehörde. In der Ausführung ist sie Angelegenheit der Straßenbaulastträger. Schulaufsichtsbehörden, Schulträger, Schulen und Eltern stehen beratend und unterstützend zur Seite.
Die Schulleitung arbeitet zumindest für die Jahrgänge 1 bis 7 einen Schulwegplan aus. Schulwegpläne sind Darstellungen, in denen die sichersten Wege zur Schule empfohlen werden. Schulwegpläne sind den Eltern und Schulanfängern rechtzeitig vor Schulbeginn bekannt zu machen und zumindest mit den Schulanfängern zum Schuljahresbeginn zu besprechen.“ Da hier nicht von „sollen“ oder „können“ gesprochen wird, liegt eine Verpflichtung zur Erstellung von Schulwegplänen vor.
Das hessische Ministerium des Innern und für Sport bzw. das Landespolizeipräsidium formuliert, dass für Grundschulen lediglich Gehschulwegpläne notwendig seien, während für weiterführende Schulen auch der Fahrradverkehr miteinbezogen werden sollte.
Somit liegt die Verantwortung für die verpflichtende Erstellung der Schulwegpläne bei den Schulen selbst. Allerdings kann bei Bedarf auf die Unterstützung der Polizei und der Jugendverkehrsschulen zurückgegriffen werden. Diese werden dann in beratender Funktion tätig. Hilfestellungen für die Erstellung von Schulwegplänen stellen die Behörden zwar nicht zur Verfügung, die Landesverkehrswacht Hessen e.V. verweist aber auf die digitale BASt-Broschüre „Schulwegpläne leichtgemacht - der Leitfaden“.
Jedoch unterstützt die ivm (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain) als "Fachzentrum schulisches Mobilitätsmanagement" Schulen, Schulträger und Kommunen dabei, den Schulweg sicherer zu gestalten. Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen ein bewusstes Mobilitätsverhalten beizubringen. Zu den Leistungen zählen nicht nur Beratungen für Schulen, sondern auch nützliche Informationen für Eltern und Kinder. Wie zum Beispiel der Radroutenplaner, der eine sichere Route zur Schule aufzeigt, inklusive Erläuterungen zu kritischen Punkten, falls diese vorhanden sind. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.besserzurschule.de.
Ebenso gibt es ein ermäßigtes Schülerticket, weitere Informationen dazu erhalten Sie auf: https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/sortiment-verkauf/fahrkarten-im-ueberblick/jahreskarten/schuelerticket-hessen-fuer-schuelerinnen-schueler-und-azubis.
Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:
Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain
Hamburg
Info vom 30.11.2024: Die Polizei erledigt diese Aufgabe nicht mehr in Hamburg. Z.Z. gibt es niemanden dafür.
In der Hansestadt Hamburg liegt die Verantwortung für das Anfertigen von Schulwegplänen bei der Polizei oder konkret bei den jeweils zuständigen Polizeiverkehrslehrer*innen. Da die Schulwegpläne eine beständige Aufgabe in ihrem Arbeitsalltag bilden, werden sie in der Erstellung geschult und weitergebildet. Daraus ergibt sich eine Verbindlichkeit
So erstellen und aktualisieren sie die Pläne für die Schulen nach einheitlichen Kriterien bzw. beraten die Schulen bei der Erarbeitung ihrer Schulwegpläne. Dabei werden insbesondere Geh- und Radwege von Kindern geplant, die die Hamburger Grundschulen besuchen. Laut der Hamburger Polizei liegen für alle Hamburger Grundschulen Pläne vor und stets in den Schulsekretariaten für die Eltern und Kinder bereit.
Aufgrund der städtebaulichen und verkehrlichen Dichte seien solche Pläne für weiterführende Schulen allerdings nicht umsetzbar. Darüber hinaus gibt es den Schulwegroutenplaner bzw. die Schulwegermittlung als Online-Service der Stadt Hamburg. Hier können Familien ihren Wohnort eingeben sowie die gewünschte Schule eingeben und bekommen einen Weg vorgeschlagen. Allerdings wird hierbei lediglich der schnellste Weg angezeigt und explizit darauf hingewiesen, dass die Strecke auf die Sicherheit für die Schulkinder überprüft werden muss, da der Service dies nicht leistet. Aufgrund dieses Aspekts trägt der Schulwegroutenplaner nicht zur Schulwegsicherheit bei, könnte aber im Zusammenspiel mit dem jeweiligen Schulwegplan nützlich sein. Abzurufen ist der Service hier.
Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:
Bremen
In der Freien Hansestadt Bremen setzte sich der Landesverband Bremen des ADFC für die Erstellung von Schulwegplänen ein. Da sie dabei auf die finanzielle Unterstützung von Förderern angewiesen sind (z.B. Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, die jeweiligen Ortsbeiräte, die Unfallkasse Bremen etc.), entstanden zwischen 2006 und 2014 leider nur acht Schulwegpläne. Dies verdeutlicht trotzdem, dass das Engagement außerhalb der Ministerien nötig ist, um die Erstellung von Plänen voranzutreiben. Denn in Bremen existieren keine Erlasse oder Regelungen, die die Verwaltungen oder Schulen zur Erstellung verpflichten würden. Es wird auch keine Empfehlung ausgesprochen oder hilfreiche Materialien zur Verfügung gestellt. So hängt es auch in diesem Bundesland von der Eigeninitiative und dem Kenntnisstand der Eltern und Schulen ab, ob ein Schulwegplan erstellt wird oder nicht.
Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen: