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Beispiel von drei Darmstädter Grundschulen

Peter Müller, Andrea Ratschow, Johannes Lagemann (Verf.): Schulwegpläne zur Schulwegsicherung - Vorgehen am Beispiel von drei Darmstädter Grundschulen, Institut Wohnen und Umwelt IWU, Darmstadt 1989

Inspiriert sicher durch die Kampagne „Gemeinsam planen - gemeinsam handeln“ des Bundesverkehrsministeriums (1978/79) erprobte das IWU das Schulwegplan-Verfahren am Modell. Die in einer etwa 60-seitigen Broschüre zusammengefassten Ergebnisse sind an einigen Stellen sicher etwas antiquiert dargestellt, in den Aussagen aber auch heute noch weitgehend aktuelles Standardwerk in Sachen Schulwegpläne.

In diesem ist erstmals eine Systematik des Verfahrens aufgezeigt worden, von der Analyse der bereits vorliegenden Schulwegpläne und der Zustände vor Ort über die Diskussion (Hinweise, Empfehlungen, Vorschläge) bis hin zur Maßnahmenbewertung und der Vorgehensweise in der Umsetzung

Leitfaden zur Schülerbefragung

Daniel Sauter (Verf.): „...weil die Autos so flitzen.“ Zusammen mit Kindern den Schulweg sichern. Ein Leitfaden zur Befragung von Schülerinnen und Schülern. Arbeitsgemeinschaft Recht für Fussgänger ARF (Hrsg.), Zürich, 1997

Eine mit zahlreichen Fotos und Abbildungen attraktiv gestaltete und mit 80 Seiten recht umfangreiche Broschüre. Darin befinden sich Beispiele für Auswertungsblätter und die graphische Darstellung von Ergebnissen, eine Checkliste zur Durchführung der Befragung, die Kurz- und Langfassung eines Muster-Fragebogens, ein Muster-Informationsblatt für LehrerInnen und ein Beispielbrief an Eltern. Materialien, die von anderen zwischenzeitlich weiterentwickelt wurden.

Die Aktualität dieser Schrift besteht darin, dass an keiner anderen Stelle in der deutschsprachigen Literatur so hervorragend der Stellenwert der Einbeziehung der Kinder herausgearbeitet wird. Mittels dieser intensiven Befragungs-Methodik werden die Erwachsenen für die Sicht der Kinder sensibilisiert und alle Beteiligten zusammen kommen auf die kindgerechtesten Lösungsansätze für punktuelle Probleme an Schulwegen. (vgl. Kritischer Literaturdienst Fußverkehr Nr. 15/97, IDV 55 Dez.1997)

Planerheft

Verkehrstechnisches Institut der Deutschen Versicherer (Hrsg.), GDV Die Deutschen Versicherer: Planerheft Schulwegsicherung, Empfehlungen Nr. 14, , Bonn, aktualisierte Auflage 2004

Ein Grundlagenwerk für alle, die an der Schulwegsicherung beteiligt sind und mitplanen, also nicht nur für beauftragte Planerinnen und Planer (64 Seiten). Es enthält die bereits zur Broschüre „Informationen für Eltern“ angedeuteten verkehrspolitischen Einseitigkeiten.

Aufbauend auf die beiden Unfallursachen „Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge und/oder nicht angepasste Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge“ werden anschließend die verkehrsregelnden und baulichen Maßnahmen recht ausführlich und übersichtlich dargestellt.

Wie ein roter Faden zieht sich allerdings auch durch diese Veröffentlichung die historische Aussage: „Abzulehnen sind: Fußgängerüberwege.“ Als Begündung wird auf die „Beratungspraxis“ der GDV verwiesen, die „gezeigt (hat), dass in vielen Fällen an Zebrastreifen gehäuft Fußgängerunfälle passieren....“ Besonders die „Überholmanöver“ sollen ein Problem sein. Erstaunlich, weil es ja nur eine Fahrspur pro Richtung geben darf. Die Ablehnung erfolgt generell auch für den Fall, dass sie vorschriftsmäßig gebaut wurden. Als Quelle wird dann die „R-FgÜ 84, Bonn 2001“ genannt. Abgesehen von der falschen Schreibweise haben die Autoren offenbar nicht bemerkt, dass die heute geltende R-FGÜ 2001 überhaupt nichts mehr mit der alten Richtlinie aus dem Jahre 1984 zu tun hat.

Hier machen die Herausgeber in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. (der ja bekanntlich viel Geld aus der Staatskasse bekommt) eine Verkehrspolitik, die den eindeutigen Aussagen des Bundesverkehrsministers (Herausgeber der R-FGÜ) widerspricht.

Eine abwägende Darstellung wäre für die am Schulwegplan Beteiligten hilfreicher gewesen, so wie z.B. auch nachzulesen ist: „Die Installierung einer nicht geeigneten Fußgängerlichtsignalanlage kann u.U. die Straße sogar gefährlicher machen.“ In der R-FGÜ wird einleitend sehr deutlich hervorgehoben, dass Zebrastreifen, die häufig von Kindern benutzt werden, sich Maßnahmekombinationen empfehlen (z.B. Mittelinseln, Gehwegnasen, etc.).

Bei den Ampeln hat man zwar als Quelle sogar die Teilfortschreibung der Richtlinien für Lichtsignalanlagen RiLSA aus dem Jahre 2003 berücksichtigt, die wesentlichen Änderungen gegenüber der Ausgabe 1981 aber weggelassen, die immerhin schon seit 1992 gelten. So wird die „konfliktfreie“ Ampelschaltung (getrennter Abbiegeverkehr, Rundum-GRÜN, Diagolnalquerung) schlichweg nicht erwähnt, obwohl diese gerade im Sinne der Schulwegsicherung von hoher Bedeutung ist.

Gut ist dann wieder die Schwerpunktsetzung auf die Geschwindigkeitsreduzierung mit den dafür geeigneten Maßnahmen (z.B. Aufpflasterungen, Fahrspurversätze, etc.).

Im Gegensatz zur letzten vom Bundesverkehrsministerium durchgeführten Schulweg-Kampagne anno 1979 wird in dieser Verbands-Schrift die Elternbeteiligung nicht in die oberste Priorität gesetzt: „Zunächst sind die Unfallauswertungen der Polizei heranzuziehen.“ und als „Ergänzung, auf die möglichst nicht verzichtet werden sollte“, die Elternbefragung. Das zieht sich durch den ganzen Text und ist schon ein Pradigmenwechsel beim Schulwegplan-Verfahren, der so nicht nachvollziehbar ist.

Wenn die Aussage „bisher keine wesentlichen Unfälle“ als erste und maßgebliche Grundlage im Raum steht, werden die Eltern später mit ihren „ständigen Konflikten“ und „offensichtlich gefährlichen Stellen“ bei einem deutlich von der Verkehrsbehörde, der Bau- und Planungsbehörde und der Polizei geleiteten Verfahren eher Durchsetzungsprobleme haben. Die Aussage: „Nur die Polizei hat objektive Angaben darüber, wie sicher die bestehenden Schulwege tatsächlich sind.“ ist schlichtweg falsch. Da die Hauptaufgabe eines Schulwegplanes die Konflikte-Minderung ist, sollten Unfalldaten auf gar keinen Fall eine höhere Bedeutung haben als die Analyse der Zustände bei der Querung einer Straße durch Kinder.

Wenn man die verkehrspolitischen und verfahrensmässigen Schwachstellen beachtet, enthält diese Broschüre sehr gute Hinweise und Hilfestellungen.

Informationen für Eltern

Verkehrstechnisches Institut der Deutschen Versicherer (Hrsg.), GDV Die Deutschen Versicherer: Schulwegsicherung - Informationen für Eltern, Bonn, Mai 2004

Ein optisch sehr ansprechendes und auch inhaltlich mitunter brauchbares Grundlagenwerk mit verkehrspolitischen Einseitigkeiten (39 Seiten). Dass mit dieser Veröffentlichung auch Verkehrspolitik gemacht werden soll, ist nachvollziehbar. Beim Herausgeber, dem Bundesverband der Versicherer, spielt die Gruppe der Autofahrer-Versicherer bekannterweise eine nicht unbedeutende Rolle. Für einen durchaus als einen Teil der „Auto-Lobby“ anzusehenden Verband enthält diese Information aber auch gute Informationen für Fußgänger- und Radfahrer-Belange.

Bedauerlich, dass die Broschüre mit der alten Mär von den im Gegensatz zu uns Erwachsenen doch so herausragenden Unzulänglichkeiten der Kinder beginnt. Kinder können nicht, aber wir nehmen das alles wahr. Und fahren sie um, die Kinder. Telefonierend oder mit den Gedanken nur mal kurz woanders. Unfallstatistisch nachweisbarer Unsinn.

Eher praxisfern auch der Hinweis: „Wenn eben möglich, sollten Kinder (und Erwachsene) nicht zwischen Sichthindernissen über die Fahrbahn gehen.“ Na gut, wenn eben möglich. Weiter: „...wo auf beiden Seiten geparkt wird...sollte Ihr Kind die Fahrbahn möglichst nicht überqueren.“. Was soll der Satz? Ob auf der gegenüberliegenden Seite geparkt wird, ist doch recht unerheblich für die Verkehrssicherheit der Kinder, oder?

Noch schrecklicher wird es, wenn es um die Nutzung der Gehwege geht: „Der Gehweg ist zwar für Fußgänger gedacht, aber an Toreinfahrten oder Garagen kann es auch hier gefährlich werden. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es auch an solchen Stellen stehen bleiben, schauen und sich vergewissern soll, dass kein Fahrzeug kommt.“. Ja, erklären Sie das mal Ihrem Kind.

Im Detail mitunter umwerfend: „ Bei Druckknopfampeln sind die Wartezeiten oft so lang, dass Kinder ungeduldig werden und meinen, die Ampel sei defekt. Zeigen Sie Ihrem Kind, dass die Anlage Zeit braucht und in jedem Fall funktinioniert.“ Anlagen brauchen eben Ihre Zeit. Keine einzige Anmerkung dazu, dass man eine derartige Anlage möglicherweise mal überprüfen lassen sollte, ob sie denn wenigstens richtliniengemäss geschaltet sei.

Erfrischend dann geradezu die Rubrik „Verkehrsumwelt: Sicherheit ist gestaltbar“, wo alle vorangegangenen Aussagen relativiert werden. Die Rubrik „Hauptstraßen“ zeigt dann auch, dass „Umdenkungsprozesse“ beim ehemaligen HUK-Verband nicht zu übersehen sind. Mit Ausnahme der Zebrastreifen, die weiterhin ohne weitere Begründungen abgelehnt werden, sind alle anderen vorgeschlagenenen Maßnahmen aus der Sicht der Fußgänger und Radler durchaus o.k. Der „grüne Pfeil“ wird generell abgelehnt.

Beim Schulwegplan-Verfahren kommen die Elternbefragungen und Verhaltensbeobachtungen „ergänzend hinzu“, die eigentlich die Grundlage darstellen sollten. So ist es auch bei der organisatorischen Übersicht, wo eigentlich das immense Wissen der Eltern eher als Nebeninformation eingeflochten wird. Letztlich geht es in der Rubrik „Checkliste: Schulwegplan“ mehr um das Einüben bei den Kindern als um die kritische Betrachtung der Schulwege. Das ist leider das Grundproblem der vom Deutschen Verkehrssicherheitsrsat DVR unterstützten Veröffentlichung.

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