Was ist ein Schulwegplan?
Was ist ein Schulwegplan?
Ein Schulwegplan ist ein vereinfachter Ortsplan, der Schulkindern und deren Eltern die aktuell sichersten Wege zur Schule zeigt. Mit einer vereinfachten Darstellung von Gefahrenstellen, Zebrastreifen, Ampeln und Fußgängerüberwegen sowie Idealrouten wird im Schulwegplan die gefahrenärmste Wegeführung dargestellt. Die Idealroute zeigt dabei nicht die kürzeste, sondern die sicherste Route zur Schule. Ein Schulwegplan ist aber im Prinzip kein Mittel, mit dem Verbesserungen, wie z.B. fehlende Zebrastreifen, geplant werden sollen. Der Plan sollte und kann aber als Anstoß dazu dienen, die Verkehrssituation im Einzugsgebiet der Schule zu verbessern, unter anderem mit baulichen und verkehrsrechtlichen Maßnahmen. Aber auch das schulische Mobilitätsmanagement sowie die Einrichtung von Elternhaltestellen und Schulstraßen können in Kombination mit der Erstellung von Schulwegplänen zu einer höheren Sicherheit der Schulkinder beitragen. Eine Übersicht dazu erhalten Sie unter "Weitere Maßnahmen".
Verkehrssicherheitsarbeit ist nicht mehr ausschließlich auf die Verminderung der Todes- und Schwerverletzten-Zahlen ausgerichtet; sondern auf die Reduzierung der Konflikte und des Unfallrisikos der Kinder bei ihrem Aufenthalt im Straßenverkehr. So kann eine umfassenden Verkehrssicherheitsstrategie dau führen, dass Kinder wieder verstärkt am Straßenverkehr teilnehmen und die Kommunikationsmöglichkeiten der Straßen und Wege nutzen.
Warum wird ein Schulwegplan benötigt?
„Da viele Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass die Unkenntnis von Verkehrsregeln keine vorrangige Unfallursache bildet,“ (2) ergeben sich nach der allgemein für Sicherheitsfragen geltenden „3-E-Formel“ (engineering-enforcement-education) folgende Prioritäten zur Gefährdungsverminderung:
- bauliche und technische Maßnahmen (engineering),
- Einführung und Durchsetzung sicherheitsrelevanter Normen (enforcement) und erst an dritter Stelle
- Erziehung und Bildung (education). (3)
Daraus folgt: „Jede noch so sorgfältige Verkehrserziehung zu Hause, im Kindergarten oder in der Schule bleibt Stückwerk, wenn nicht gleichzeitig die Gefahren auf den Schulwegen beseitigt werden.“ (4)
Aus der staatlichen Pflicht, dass Kinder die Schule besuchen müssen, ergibt sich die Verpflichtung für Städte, Gemeinden und Schulträger, für sichere Wege zu sorgen. Die Erstellung von Schulwegplänen ist eine seit etwa 1970 erprobte und bewährte Methode. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem die zu erarbeitenden Schulwegpläne wiederum eine Zwischenstation darstellen für die Überprüfungen und Anpassungen an veränderte Gegebenheiten und Bemühungen der Gefahrbeseitigungen in den folgenden Jahren.
In der aktuellen Fachdiskussion wird häufig die Erstellung von Kinderstadtplänen anstatt von Schulwegplänen empfohlen. Diese beziehen auch die anderen Alltags- und Freizeitwege mit ein und sind in der Tat eine sinnvolle Weiterentwicklung, soweit man auch bei diesen Plänen auf die Informations-Qualität nach den hier vorgestellten Regeln achtet. Solange nur für die Schulwege eine staatliche Sicherungspflicht besteht, sollte allerdings aus Verkehrssicherheitsgründen auf die Erstellung von Schulwegplänen nicht verzichtet werden.
Das vorrangige Ziel der Erarbeitung von Schulwegplänen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Darüber hinaus sind allerdings die allgemeine Unfall-Prävention (z.B. Sturz- und Rutschgefahren), die soziale Sicherheit (z.B. Tunnel, uneinsichtige Häuserecken, etc.) und auch die Annehmlichkeit der Wege (z.B. Wegebreiten, Grünanteil, etc.) für Kinder zu beachten.
Schulweg-Grundplan
Der für die Erstellung von Schulwegplänen für eine Schule erforderliche Schulweg-Grundplan ist ein Hilfsmittel
- für die Diskussion über notwendige oder wünschenswerte Maßnahmen der Schulwegsicherung bzw. der Verbesserung des Wegekomforts und darüber hinaus
- für die Verwendung im Unterricht oder die Vorbereitung von Erkundungsgängen in der Schulumgebung.
Schulwegplan
Die an die Eltern verteilten Schulwegpläne müssen
- die für Schulanfänger relativ sichersten und angenehmsten Wege zur Schule aufzeigen und
- auf gefährliche Stellen oder Strecken aufmerksam machen.
Schulwege ohne Gefahrenstellen für die Kinder sind in dicht bewohnten Gebieten kaum denkbar. Deshalb sind Informationen, mit denen lediglich allgemeingültige Verhaltenshinweise an die Eltern transportiert werden sollen und die keinen einzigen Hinweis auf sinnvolle Veränderungen z.B. an Querungsstellen enthalten, keine Schulwegpläne. Wenn an gefährlichen Stellen vermerkt wird, dass die Eltern „aufpassen“ sollten, ist das lediglich ein verkehrserzieherischer Verhaltensappell, welcher im Rahmen einer umfassenden Verkehrssicherheitsstrategie nur eine untergeordnete Bedeutung hat.
Aufgrund dieser über eine Öffentlichkeitsarbeit hinausgehenden Anforderungen sollte allen Beteiligten klar sein, dass die damit zusammenhängenden Aufgaben nicht in wenigen Tagen erledigt sein werden. Das Verfahren ist von vorneherein auf eine kontinuierliche Entwicklung ausgerichtet, die erfahrungsgemäß Geduld, Ausdauer, Überzeugungskraft und mitunter auch Beharrlichkeit notwendig macht. Doch das Engagement lohnt sich:
„Gute Schulwegplanung und vorbildliche Schulwegsicherung dienen den Zielen eines sozial- und umweltverträglichen Stadtverkehrs und bewirken kinder- und quartiersfreundliche Verhaltensformen.“ (5)
Quellenangaben
Zu den Angaben und Zitaten auf dieser Seite finden Sie hier die Quellenangaben.
Kinderstadtpläne für alle Alltags- und Freizeitwege
In der aktuellen Fachdiskussion wird zunehmend argumentiert, dass mit den Schulwegplänen zu einseitig nur der Schulweg betrachtet wird, während die Kinderunfälle im beträchtlichen Ausmaß auf Freizeitwegen geschehen. Deshalb seien Kinderstadtpläne mit Schul- und Freizeitwegen, Kulturhinweisen, Spielplätzen, etc. zeitgemäßer. Das ist zwar so neu auch nicht, doch ist die vermehrte Umsetzung ein richtiger Impuls für einen kind-und elterngerechten kommunalen Service. Die verkehrspolitische Fragestellung ist allerdings, ob man damit nur gefährliche Stellen auf einem Plan markiert oder versucht, diese Gefahrenstellen dann auch anhand der Analysen schrittweise in den Griff zu bekommen.
Der Sinn und Zweck von Schulwegplänen war einst, dass sich die verantwortliche Schulleitung, die Lehrkräfte, Elternvertreter, die Polizei zusammensetzen, um die Aufzeichnungen von Eltern zu analysieren, in Karten einzutragen, um dann gemeinsam zu beraten, wo im Einzugsbereich schnell etwas geschehen muss und wo Veränderungen notwendig sind. Diese Einbeziehung wird mitunter als neues Herausstellungsmerkmal von Kinderstadtplänen genannt. Das ist nachweisbar nicht korrekt, der Schulwegplan war immer im wesentlichen das Verfahren zur Beseitigung von Missständen, welches nur mit intensiver Einbeziehung aller Betroffenen und Beteiligten durchzuführen ist.
Schulwegpläne, Kinderstadtpläne oder wie sie auch immer genannt werden, müssen mit einem kontinuierlichen Prozess verbunden sein. Wenn Verwaltungen das instrumentalisieren und ohne Kontrolle auf Institutionen übertragen, die hübsche Pläne für die nächsten fünf Jahre drucken, dann dürfen Eltern, Lehrkräfte, verantwortungsvolle Planer und Bürger das so nicht hinnehmen. Kinderstadtpläne sind eine freiwillige Leistung der Kommune, es gibt aber keinen gesetzlichen Rahmen dafür (vgl. Rechtliche Regelungen). Solange nur für die Schulwegpläne eine staatliche Sicherungspflicht besteht, sollte man den Staat aus dieser Verantwortung nicht entlassen und auf die Erstellung von Schulwegplänen nicht verzichten.
Online-Shop
Veröffentlichungen des FUSS e.V. zum Thema Gehwege finden Sie in unserem Online-Shop in der Rubrik Broschüren > Fußverkehr - Wege.
Zeitschrift
Viele Artikel zur Verkehrssicherheit von Schulkindern, die in unserer Zeitschrift mobilogisch! veröffentlicht wurden, finden Sie auf der Themenseite “Kinder und Jugendliche zu Fuß” von www.fuss-ev.de oder direkt im mobilogisch-Themen-Archiv.