Voraussetzungen und Verfahren zur Schulwegplan-Erstellung
Für die Erstellung eines Schulwegplanes sind grundsätzlich folgende fünf Arbeitsschritte notwendig:
- Elternbefragung (Elternbrief, Elternversammlung, Fragebogen mit Kartenausschnitt)
- Fragebogenauswertung (Ausfüllen des Schulweg-Grundplanes)
- Diskussion über die Wegeempfehlungen (am Schulweg-Grundplan)
- Beratung über die Entschärfung von Gefahrenpunkten und die Verbesserung der Geh-Bedingungen (am Schulweg-Grundplan)
- Erstellung und Verteilung des spezifischen Schulwegplans einschließlich der Empfehlungen und Erläuterungen.
Schulwegpläne können für Schulveranstaltungen oder einen öffentlichen Aushang optisch verbessert werden. Wir zeigen Ihnen zwei Beispiele für eine gelungene und eine weniger gelungene Präsentation.
Voraussetzungen:
Bevor mit der Elternbefragung gestartet wird, sollten noch einmal die notwendigen Voraussetzungen durchgecheckt werden:
1. Gutes Kartenmaterial verwenden!
Wenn es an Ihrer Schule bereits einen Schulwegplan gibt, der nun aktualisiert werden soll, können Sie möglicherweise die vorhandenen Unterlagen weiter benutzen. Wenn Sie Zweifel an der Qualität oder Praktikabilität des vorhandenen Kartenmaterials haben, informieren Sie sich vorsichtshalber in der Rubrik: Beschaffung des Kartenmaterials.
Beim weiteren Verfahren ist es unwesentlich, ob Sie bereits einen nicht mehr aktuellen Schulwegplan haben oder dieses Verfahren zum ersten Mal durchführen.
2. Interessierte Partner finden!
Bevor das Verfahren eingeleitet wird und nachdem geklärt worden ist, dass nicht schon jemand an anderer Stelle daran arbeitet, sollten die Schulgremien darüber beraten, wie die Aufgabenverteilung aussehen könnte.
Die Analyse der in der Literatur abgedruckten oder dem FUSS e.V. vorliegenden Schulwegplänen machen deutlich, dass von Planungsbüros durchgeführte Schulwegplan-Verfahren nicht unbedingt zweckmäßiger sein müssen. Die Ausdrucke sind zwar oft ansprechender, aber häufig auch weniger konkret als die von Eltern, Lehrkräften, Polizisten und anderen Beteiligten während der Sitzungen mit einem Stift am Schulweg-Grundplan entwickelten Karten.
Dennoch kommt man an der Entscheidung nicht vorbei, ob
- ein Planungsbüro beauftragt werden soll bzw. kann,
- man vor Ort halbprofessionelle Kooperationspartner einbeziehen möchte (z.B. Arbeitsförderungsgesellschaften, Universitäten, etc.),
- abgesprochen wird, dass die Auswertung die Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt übernimmt,
- es der Schule gelingt, z.B. Schul-Praktikanten, Mitarbeiter im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) bzw. anderer Maßnahmen für die Mithilfe zu gewinnen oder
- alle Aufgaben durch Eltern in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden und mit Unterstützung durch die Schule übernommen werden sollen.
3. Die Eltern werden maßgeblich beteiligt.
Im Jahre 1979 veröffentlichte die Bundesregierung unter dem Motto „Neue Wege zur Schulwegsicherung: Eltern können Behörden helfen“ folgende Kernaussage: „Die gesetzliche Schulpflicht, vom Staat angeordnet, bedeutet zwar auch die Verpflichtung des Staates zur Sicherung der Schulwege. Aber diese Sicherheit kann nicht allein `von oben´ angeordnet und vom grünen Tisch aus durchgesetzt werden. Die Fachleute in den zuständigen kommunalen Behörden sind nicht `allwissend´. Sie können nicht die Schulwege aller Kinder in allen Schulen einer Stadt oder Gemeinde kennen. Und sie sind deshalb nicht in der Lage, alle Gefahrenstellen zu lokalisieren, um geeignete Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln und durchzuführen.“ (1)
In den neuesten Publikationen zum Thema haben die Eltern und Kinder lediglich die Aufgabe, Fragebögen auszufüllen und aufgrund des später verteilten Schulwegplanes mit den Kindern den Schulweg zu üben. Die Koordination wird der Verkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der Bau- und Planungsbehörde und der Polizei zugedacht.(2) In der Schweiz hat sich dagegen der Schwerpunkt noch weiter auf die Beteiligung der Eltern und Kinder verlagert. (3)
Zu bedenken ist, dass natürlich alle Beteiligten Vorerfahrungen und auch einseitige Betrachtungsweisen einbringen: Eltern haben eigene Gewohnheiten und Vorlieben, sie sind bestimmte Wege immer schon gegangen. Die Vertreter der Polizei sind stärker auf Verhaltenstraininig ausgerichtet und richten ihren Blick mitunter zu sehr auf bisherige Unfälle. Die Verkehrs-, Bau- und Planungsbehörden sind verständlicherweise häufig die Vertreter der leeren Haushaltskassen. Dabei sind die Schule und der Schulträger, denen lediglich beratende Funktion zugeschrieben wird und die Verteilung der Schulwegpläne obliegt, die besten Moderatoren.
4. Einige wenige müssen Verantwortung übernehmen.
Ob die Schule die Initiative ergreift und auch die weitere Vorgehensweise koordinieren kann, hängt davon ab, ob es gelingt, einen kleinen Kreis von Eltern für diese Aufgaben zu gewinnen. In Zusammenarbeit mit den Schulgremien und der für Verkehrssicherheit zuständigen Lehrkräfte, sowie im Kontakt mit der Schulleitung können das Wissen und die Kompetenzen der Eltern und Kinder am Besten genutzt werden. Da die Lehrkräfte häufig in einem anderen Stadtteil wohnen, ist zu überlegen, wer von ihnen am sinnvollsten die Aufgaben in der Zuständigkeit „Verkehrserziehung“ und die Kontakte zwischen interessierten Eltern und dem Lehrkörper übernehmen sollte.
Bei dieser Vorgehensweise sind die anfallenden Sachkosten (Arbeitskopien) sehr gering. Die Kosten für die an alle Schüler der Primarstufe zu verteilenden Farbkopien (Schulwegplan) könnten aus der Klassenkasse bezahlt oder z.B. vom Förderverein der Schule erstattet werden, falls dies nicht von der Verkehrsbehörde übernommen wird.
Die zu erbringenden Arbeitsleistungen sind erheblicher. Allein die Auswertung von Fragebögen an einer z.B. zweizügigen Grundschule macht es notwendig, dass z.B. mindestens drei Personen mehrere Arbeitsnachmittage/abende aufbringen. Wenn pro Bogen nur 15 Minuten Zeit verwendet werden, sind das bei 60 Schülern eben auch 15 Stunden. Ohne ehrenamtliches Engagement von Eltern wird es allerdings auch dann nicht gehen, wenn von der Analyse bis zum Abwägungsprozeß möglicher Maßnahmen Fachfirmen beauftragt werden.
5. Mindestens eine Lehrkraft sollte dabei sein.
Die Befragung von Schülern und in höheren Klassen die Auswertung der eigenen Fragebögen oder der jüngerer Schüler kann erfahrungsgemäß sehr nutzbringend in den Unterricht eingebunden werden, z.B. in Geographie, Deutsch, Verkehrssicherheit, Zeichnen, Informatik (Geo-Informations-Systeme, GIS) etc.. Für Kleingruppenarbeit bzw. Projektunterricht, möglicherweise mit Unterstützung durch Elternteile, sollten allerdings ausreichend Schulstunden zur Verfügung stehen. Neben dem Erlernen eines verkehrsgerechten Verhaltens ist das Ziel der Verkehrserziehung, dass die Kinder „mit zunehmendem Alter (...) ein kritisches Verständnis für den Verkehrsablauf erlangen und befähigt werden, an der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse mitzuwirken.“ (4)
Fazit:
Je intensiver die Eltern und die Kinder in das gesamte Verfahren einbezogen werden, desto erfolgreicher wird es ablaufen. Es nutzt allen Beteiligten letztlich wenig, ein Papier zu erstellen, wenn die direkt Betroffenen nicht verstehen, wie es zustande kam und nicht dahinterstehen. Schulwegpläne müssen auch soziale und pädagogische Impulse und Auseinandersetzungen beinhalten.
Selbstverständlich kann sich eine derartige Initiative auch aus der Schule heraus weiterentwickeln z.B. über die Schulgrenzen hinweg oder als Gruppe zur Erstellung von Schul-, Spielplatz- oder Kinderstadtteilplänen. Dennoch ist in der Regel insbesondere in der Anfangsphase die Unterstützung durch die Schule äußerst wichtig.
In Ihrer Schule wird es klappen. Dann sollten Sie jetzt versuchen, alles Wissen über die Schulwege als Analyse zusammenzutragen und die Befragung der Eltern vorzubereiten.
Quellenangaben
Zu den Angaben und Zitaten auf dieser Seite finden Sie hier die Quellenangaben.