Der Schulweg-Grundplan enthält nunmehr nach der Auswertung der Befragung von Eltern und Schülern

 

  • das derzeitige Wegenetz aller Schülerwege der befragten Klassen (gelb),
  • Angaben über gefährliche und unangenehme (rot) und über die für Schüler interessanten Stellen (grün) an den eingezeichneten oder an den eigentlich gewünschten Wegen mit Kenn-Nummern und Erläuterung auf den Auswertungsbögen, sowie
  • erste Angaben über die vorhandenen Querungshilfen.

 

Über die Kontakte oder eine Fachbesprechnung mit Vertretern der Behörden und der Polizei bzw. durch Erkundungen von Schülern oder Eltern sollten jetzt diese Angaben vervollständigt werden durch die Eintragung

 

  • aller Querungsanlagen (z.B. Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwege, Mittelinseln, etc.) auf den eingezeichneten Wegen (gelb, Symbole) und im Bereich aller möglichen weiteren Wege,
  • der Straßen- bzw. Straßenabschnitte mit Verbot der Nutzung durch Kraftfahrzeuge (Zeichen 250 StVO), mit Tempo-30-Regelung (Zeichen 274) bzw. Tempo-30-Zone (Zeichen 274.1 und 274.2), Verkehrsberuhigter Gebiete (Zeichen 325/326) bzw. als Fußgängerbereiche ( Zeichen 242/243) auf den eingezeichneten Wegen (z.B. grün angelegt), bzw. die verbleibenden Hauptverkehrsstraßen (z.B. rot angelegt) und im Bereich aller möglichen weiteren Wege,
  • von anderen Wegeempfehlungen z.B. in Fußgänger- bzw. Kinderstadtplänen,
  • der von der Polizei genannten Unfallschwerpunkte (z.B. roter Punkt),
  • der über die Angaben der Eltern und Kinder hinaus bekannten interessanten Anlaufstellen oder Wege, sowie der
  • der für die Schule relevanten Haltestellen.

 

Auf die Auswertung der Befragungen aufbauend, sollten an besonders kritischen Stellen oder bei widersprüchlichen oder unklaren Angaben der Eltern zumindest kurze Beobachtungen oder Ortsbesichtigungen stattfinden. Sie können von Eltern durchgeführt werden, sollten aber die Schule und die Polizei unbedingt mit einbeziehen.

Theorie: Kindersicht Praxis: Ortsbegehung
Theorie: Perspektive der Kinder auf den Straßenverkehr Praxis: Ortsbegehung zur Erkennung der Sichtperspektive der Kinder im Straßenverkehr “height=
Größe der Kinder im Vergleich zur Höhe eines Personenwagens Ortsbegehungen sind immer hilfreich. Dabei ist es sinnvoll, als Erwachsener ab und zu in die Knie zu gehen, obwohl das für die Sichthöhe von z.B. Erstklässlern nicht ausreicht.